Seit Anfang des Jahres hat T-Online die Zustellung von Massenemails an strengere Bedingungen geknüpft. Der ausschließliche Versand an validierte und bestätigte Empfänger ist zwar bereits seit einiger Zeit gesetzlich vorgeschrieben – das einzige Verfahren, das die Nachweisbarkeit explizit sicherstellen kann (Double Opt-In), ist jedoch keine gesetzliche Pflicht.
Durch den Einsatz von so genannten Spamtraps (siehe auch Wie Sie mit Spamfallen Ihre Online-Reputation ruinieren) können Internet Service Provider einfach und effektiv prüfen, ob durch den Versender das empfohlene Double Opt-In Verfahren eingesetzt und keine Drittdaten ohne Bestätigung verwendet werden. Ist dies nicht der Fall, folgen nun deutlich schneller als zuvor IP Blocks, die erst nach Bereinigung der Liste wieder freigeschaltet werden. Insbesondere für Sender, die nach Deutschland schicken gibt es nun also keine Ausreden mehr, wenn der Versand an die T-Online auch weiterhin sichergestellt sein soll.
Das Deliverability-Team von Mapp ist gerne mit einem kurzen Check behilflich, ob eine Anpassung der aktuell verwendeten Prozesse erforderlich ist. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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