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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Gemäß Artikel 28 DSGVO

Online-Version: v1.1 (gültig ab 17. Februar 2026)

Dieser AVV ist fester Bestandteil des Hauptvertrags (Master Services Agreement – „MSA“) oder des jeweiligen Auftragsformulars zwischen den Parteien.

1. Geltungsbereich und Definitionen

1.1 Dieser AVV regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mapp („Auftragsverarbeiter“) im Auftrag des Kunden („Verantwortlicher“) im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen.

1.2 Rangfolge

1.3 Definitionen

2. Rollen und Weisungen

2.1 Der Kunde handelt als Verantwortlicher, Mapp als Auftragsverarbeiter.

2.2 Beide Parteien verpflichten sich, die für ihre jeweilige Rolle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.

2.3 Mapp verarbeitet Daten ausschließlich zur Erbringung der Dienste und gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden. Dazu zählen:

2.4 Hält Mapp eine Weisung für rechtswidrig, wird der Kunde unverzüglich informiert. Mapp ist berechtigt, die Ausführung dieser Weisung bis zur Klärung auszusetzen.

2.5 Mapp verkauft oder teilt personenbezogene Daten nicht im Sinne der geltenden US-Datenschutzgesetze.

3. Unterauftragsverarbeitung und internationale Datenübermittlungen

3.1 Mapp stellt sicher, dass alle Unterauftragsverarbeiter durch schriftliche Verträge gebunden sind, die mindestens das Schutzniveau dieses AVV wahren. Die Verantwortung für deren Compliance verbleibt bei Mapp. Der Kunde genehmigt hiermit:

3.2 Mapp informiert den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor der Einbindung eines neuen Unterauftragsverarbeiters. Sollte der Kunde begründete datenschutzrechtliche Bedenken äußern, suchen beide Parteien gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung. Kann keine Einigung erzielt werden, ist der Kunde berechtigt, ausschließlich die davon betroffenen Dienste zu kündigen.

3.3 Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder des Vereinigten Königreichs (UK) erfolgt nur, wenn dies nach diesem AVV zulässig ist oder der Kunde einen Vertrag mit einer Mapp-Einheit außerhalb dieser Regionen abgeschlossen hat.

3.4 Erfolgt die Verarbeitung in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau, implementiert Mapp die gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen. Die Parteien arbeiten bei Bedarf zusammen, um Risiken internationaler Transfers zu bewerten und zusätzliche Schutzvorkehrungen zu treffen.

3.5 Mapp führt eine aktuelle Liste aller Unterauftragsverarbeiter auf ihrer Website (siehe auch Anhang 2).

4. Sicherheitsmaßnahmen

4.1 Mapp setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um ein dem Risiko entsprechendes Schutzniveau zu gewährleisten. Diese orientieren sich, wo anwendbar, an den ISO-27001-Standards und schützen Daten vor Verlust, Zerstörung oder unbefugter Verarbeitung. Details sind in Anhang 3 beschrieben.

4.2 Die Sicherheitsmaßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, sofern das vereinbarte Gesamtschutzniveau dadurch nicht wesentlich verringert wird.

4.3 Mapp stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten berechtigten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

5. Prüfung und Audits

5.1 Mapp stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Compliance zur Verfügung, einschließlich relevanter Zertifizierungen oder Sicherheitsdokumentationen.

5.2 Sollten diese Informationen nicht ausreichen, darf der Kunde einmal pro Jahr ein Audit durchführen. Dies muss mit einer Frist von mindestens zwanzig (20) Werktagen angekündigt werden. Audits müssen:

5.3 Der Kunde trägt die Kosten des Audits, es sei denn, die Prüfung erfolgt auf Anordnung einer Behörde, nach einer bestätigten Datenpannen oder aufgrund nachgewiesener wesentlicher Vertragsverletzungen durch Mapp.

5.4 Beauftragte externe Prüfer müssen unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sein und dürfen nicht im Wettbewerb zu Mapp stehen.

6. Meldung von Datenschutzverletzungen

6.1 Mapp informiert den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung einer Datenschutzverletzung.

6.2 Die Meldung enthält Details zur Art des Vorfalls, den möglichen Auswirkungen und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen. Weitere Informationen werden nachgereicht, sobald sie verfügbar sind.

6.3 Vorfälle, die ausschließlich durch Handlungen oder Versäumnisse des Kunden verursacht wurden, sind von diesen Verpflichtungen ausgenommen, sofern kein Verstoß von Mapp gegen Maßnahmen in Anhang 3 vorliegt.

7. Rechte der Betroffenen

7.1 Erhält Mapp eine Anfrage einer betroffenen Person, wird diese ohne Verzug an den Kunden weitergeleitet. Mapp antwortet der Person nur nach ausdrücklicher Anweisung des Kunden.

7.2 Der Kunde nutzt vorrangig die Funktionen der Dienste, um Anfragen von Betroffenen selbst zu bearbeiten.

7.3 Falls eine Bearbeitung per Self-Service nicht möglich ist, unterstützt Mapp den Kunden in angemessenem Umfang. Hierfür können, sofern gesetzlich zulässig, Gebühren anfallen.

8. Weitere Unterstützung

8.1 Mapp unterstützt den Kunden bei dessen Datenschutzpflichten (z. B. Sicherheit, Meldepflichten, Datenschutz-Folgenabschätzungen), soweit dies die Verarbeitung unter diesem AVV betrifft.

8.2 Mapp führt ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten und stellt dem Kunden auf Anfrage relevante Informationen daraus zur Verfügung.

9. Rückgabe und Löschung von Daten

9.1 Nach Beendigung des Vertrags wird Mapp nach Wahl des Kunden alle Daten entweder löschen oder zurückgeben. Die endgültige Löschung erfolgt innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichende Übergangsfristen im Hauptvertrag bestehen.

9.2 Zur Unterstützung einer Migration kann die Aufbewahrungsfrist auf bis zu 90 Tage verlängert werden.

9.3 Der Kunde kann während dieser Frist eine Kopie der Daten verlangen, wofür angemessene Gebühren anfallen können.

9.4 Verschlüsselte Backups werden gemäß den Standard-Löschzyklen von Mapp entfernt.

9.5 Auf Anfrage wird die Löschung schriftlich bestätigt.

9.6 Wahrgenommene Rechte zur Datenmitnahme bei Dienständerungen führen dazu, dass die Löschung erst nach Abschluss des entsprechenden Übergangszeitraums erfolgt.

10. Haftung

10.1 Die Haftung aus diesem AVV unterliegt den im Hauptvertrag (MSA) vereinbarten Haftungsbeschränkungen. Dies gilt als Gesamthaftungssumme für alle Ansprüche aus dem MSA und allen zugehörigen AVVs der verbundenen Unternehmen.

10.2 Zur Klarstellung: Die maximale Haftung von Mapp gegenüber dem Kunden und all seinen verbundenen Unternehmen für alle Ansprüche aus dem MSA und diesem AVV ist auf den im MSA definierten Gesamtbetrag begrenzt.

10.3 Macht eine betroffene Person Ansprüche gegen eine Partei geltend, unterstützen sich die Parteien gegenseitig bei der Verteidigung gegen diese Ansprüche.

11. Anwendbares Recht

11.1 Dieser AVV unterliegt dem im Hauptvertrag (MSA) vereinbarten Recht. Streitigkeiten werden vor den im MSA festgelegten Gerichten verhandelt.

 

Anhang 1: Details der Verarbeitung

Art und Zweck der Verarbeitung

Mapp verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienste und strikt nach den dokumentierten Weisungen des Kunden.

Die Verarbeitungstätigkeiten umfassen das Erheben, Speichern, Ordnen, Nutzen, Analysieren und Berichten von Daten, die für die Durchführung der Dienste erforderlich sind. Dies kann auch das Umwandeln, Aggregieren, Pseudonymisieren oder Anonymisieren von Daten beinhalten. Mapp erhebt Daten nur dann direkt von Personen, wenn dies vom Kunden explizit initiiert und konfiguriert wurde (z. B. über Formulare, APIs oder Tracking-Technologien). Der Kunde legt die Zwecke und wesentlichen Mittel der Verarbeitung fest und trägt die alleinige Verantwortung für die rechtmäßige Erhebung und Nutzung der Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.

Arten der verarbeiteten Daten

Mapp verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Die genauen Datenarten hängen von der jeweiligen Nutzung der Dienste sowie der Plattformkonfiguration durch den Kunden ab. Die Daten umfassen typischerweise Folgendes:

Persönliche Kontaktdaten

Demografische Daten

Marketing-Interaktionsdaten

Technische Identifikatoren

Kommerzielle & eigene Daten

Hinweis: Die Dienste sind nicht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (gemäß Artikel 9 DSGVO) oder von Daten über Kinder ausgelegt. Eine solche Verarbeitung ist untersagt, es sei denn, sie wurde von Mapp ausdrücklich schriftlich genehmigt, ist gesetzlich zulässig und entspricht der Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use Policy) von Mapp.

Kategorien betroffener Personen

Die Kategorien der Personen, deren Daten verarbeitet werden, bestimmt der Kunde durch seine Nutzung der Dienste. Dazu gehören typischerweise:

 

Hinweis: Der Kunde bestimmt allein, welche Kategorien betroffener Personen durch seine Nutzung der Dienste relevant sind. Mapp legt diese Kategorien nicht fest und verarbeitet Daten für keine anderen Zwecke als die vom Kunden gemäß der Vereinbarung definierten.

Anhang 2: Unterauftragsverarbeiter

Mit Mapp Verbundene Unternehmen mit Sitz im EWR oder UK

Unternehmen Adresse
Mapp Digital Germany GmbH Sandstr. 3, München, Deutschland Software entwicklung, Systembetrieb und -wartung, Kunden-Support.
Webtrekk GmbH Schönhauser Allee 148, Berlin, Deutschland Software entwicklung, Systembetrieb und -wartung, Kunden-Support.
Mapp Digital Italy SrL Via Dante 7. Milano, Italien Kunden-Support.
Mapp Digital France SAS 33 rue Lafayette, Paris, Frankreich Kunden-Support.
Mapp Digital UK Ltd 75-77 Cornhill, London, Vereinigtes Könnigreich Kunden-Support.

Unterauftragsverarbeiter, die für die Erbringung der bestellten Dienste notwendig sind

Siehe Auftragsformular(e).

 

Die aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist jederzeit online abrufbar unter: mapp.com/trust.

 

Anhang 3: Technische und organisatorische Maßnahmen

1. Physische Zutrittskontrolle

Mapp setzt eine Reihe von Maßnahmen um, um zu verhindern, dass unbefugte Personen Zutritt zu Datenverarbeitungssystemen erhalten, die zur Verarbeitung oder Verwaltung personenbezogener Daten eingesetzt werden. Diese Maßnahmen gelten sowohl für die Rechenzentren von Mapp, in denen die Mapp Marketing Cloud Anwendung und deren Infrastruktur betrieben werden, als auch für die Büroräume. In den Büroräumen findet grundsätzlich keine lokale Datenverarbeitung statt; Wartungs- und Supporttätigkeiten erfolgen über Fernzugriff:

A. Maßnahmen in Büroräumen

B. Maßnahmen in Rechenzentren

2. Systemzugangskontrolle

Mapp setzt strenge Zugangskontrollen ein, um IT-Systeme vor unbefugter Nutzung zu schützen:

3. Zugriffskontrolle auf Daten

Mapp stellt sicher, dass der Zugang zu Kundendaten streng geregelt und auf autorisierte Personen beschränkt ist:

4. Trennungskontrolle

Mapp setzt robuste Maßnahmen um, damit Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, getrennt verarbeitet werden:

5. Pseudonymisierung und Verschlüsselung

Mapp stellt durch Verschlüsselung und Pseudonymisierung einen wirksamen Schutz sicher:

6. Eingabekontrolle

Mapp führt detaillierte Protokolle und Kontrollen, um Nachvollziehbarkeit bei Datenzugriffen und Änderungen sicherzustellen:

7. Übermittlungskontrolle

Mapp stellt sichere Datenübermittlungen sicher und überwacht die Einhaltung entsprechender Vorgaben:

8. Verfügbarkeitskontrolle und Resilienz

Mapp stellt die Betriebsfähigkeit sicher und schützt vor Datenverlust durch umfassende Verfügbarkeitsmaßnahmen:

9. Auftragskontrolle

Mapp stellt sicher, dass Kundendaten strikt nach Weisung verarbeitet werden:

10. Datenschutzmanagement

Mapp verankert Datenschutz in den organisatorischen Abläufen durch ein wirksames Managementsystem:

Weitere Informationen zu unseren Sicherheitsstandards und technischen Maßnahmen finden Sie unter: mapp.com/trust